Matschelsee
Zufahrtsberechtigung

Zufahrtsberechtigungen zum Matschelsee können gegen eine Gebühr von 5 Euro/Taucher reserviert werden.

Den Zugangsschlüssel zum See erhalten Sie bei Vorlage der Reservierungsbestätigung im Gasthaus „Seeterrasse“ an der B 36 beim Kreisverkehr südlich des Matschelsees. Öffnungszeiten: von 9 bis 22:00 Uhr. Gegen Hinterlegung Ihres Personalausweises erhalten Sie dort für jeden Taucher eine Einfahrtsberechtigung und pro Reservierungsnummer einen Zugangsschlüssel.

Die Einfahrtsberechtigungen sind von jedem Taucher auszufüllen und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Maßgeblich für die Anzahl der ausgegebenen Einfahrtsberechtigungen ist die angemeldete Personenzahl.

Nähere Informationen zur Zufahrt zum Matschelsee erhalten Sie mit der Reservierungsbestätigung.

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Regelung zur Nutzung des Matschelsee

Seit 13. Mai 2009 gibt es eine Rechtsverordnung für die Benutzung des Matschelsees:

"Diese Rechtsverordnung dient der Regelung von Nutzungsinteressen am Matschelsee durch Konkretisierung des Rechts auf Gemeingebrauch. Darüber hinaus soll sicher gestellt sein, dass das Gewässer und die Uferbereiche nicht verunreinigt und die Erholungssuchenden nicht gestört werden (...)"

Die komplette Rechtsverordnung und eine Abbildung mit Taucheinstiegen, Austauchzonen und für das Tauchen nicht freigegebenen Bereichen findet ihr unten stehend als PDF zum Download.

Wichtig: Die Zufahrt zum See und das Tauchen ist nur berechtigten Personen gestattet. Eine Bescheinigung der Berechtigung ist im Fahrzeug für jedermann sichtbar auszulegen. Fahrzeuge, die ohne im Fahrzeug ausgelegten Berechtigungsnachweis auf dem Seegelände parken, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

 

 


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