Regelung zur Nutzung des Matschelsee

Seit 13. Mai 2009 gibt es eine Rechtsverordnung für die Benutzung des Matschelsees:

"Diese Rechtsverordnung dient der Regelung von Nutzungsinteressen am Matschelsee durch Konkretisierung des Rechts auf Gemeingebrauch. Darüber hinaus soll sicher gestellt sein, dass das Gewässer und die Uferbereiche nicht verunreinigt und die Erholungssuchenden nicht gestört werden (...)"

Die komplette Rechtsverordnung und eine Abbildung mit Taucheinstiegen, Austauchzonen und für das Tauchen nicht freigegebenen Bereichen findet ihr unten stehend als PDF zum Download.

Wichtig: Die Zufahrt zum See und das Tauchen ist nur berechtigten Personen gestattet. Eine Bescheinigung der Berechtigung ist im Fahrzeug für jedermann sichtbar auszulegen. Fahrzeuge, die ohne im Fahrzeug ausgelegten Berechtigungsnachweis auf dem Seegelände parken, müssen mit einem Bußgeld rechnen.